AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Akademie umsan.de – Gepr. Meister Teoman Ayan

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Durchführung von Sachkunde-Lehrgängen nach TRGS 519 und TRGS 521 sowie Fachkundeschulungen zwischen der umsan.de Akademie (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Auftraggeber“).

2. Anmeldung und Vertragsschluss

  • Die Anmeldung zu den Lehrgängen erfolgt schriftlich über die Webseite, per E-Mail oder per Post.
  • Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande.
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

3. Lehrgangsgebühren und Zahlungsbedingungen

  • Die Lehrgangsgebühr ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
  • Um die Planungssicherheit zu gewährleisten, muss der Rechnungsbetrag spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein.
  • Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 4 Wochen vor Beginn) ist die Zahlung sofort fällig.

4. Rücktritt und Stornierung

  • Ein Rücktritt des Kunden muss schriftlich erfolgen. Da die Kursplanung (Teilnehmeranzahl, Raumreservierung) auf Basis der Anmeldungen erfolgt, gelten folgende Stornogebühren:
  • Bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn: Kostenfrei.
  • Weniger als 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn: 50 % der Lehrgangsgebühr.
  • Weniger als 2 Wochen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Lehrgangsgebühr.
  • Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.

5. Absage durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, Lehrgänge bei zu geringer Teilnehmerzahl oder infolge höherer Gewalt (z. B. Erkrankung des Referenten) abzusagen oder zu verschieben. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall voll erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Reisekosten) sind ausgeschlossen.

6. Prüfungen und Zertifikate

  • Die Sachkunde-Prüfungen werden gemäß den geltenden staatlichen Vorschriften (TRGS 519) durchgeführt.
  • Ein Anspruch auf die Aushändigung des Sachkundenachweises besteht nur bei bestandener Prüfung und vollständiger Bezahlung der Lehrgangsgebühr.
  • Für die Anerkennung der Sachkunde ist der Teilnehmer selbst für die Einhaltung etwaiger Fristen (z. B. bei der Anlage 5 Auffrischung) verantwortlich.

7. Inhouse-Schulungen

Bei Schulungen vor Ort beim Kunden (Inhouse) stellt der Auftraggeber die erforderlichen Räumlichkeiten sowie die notwendige Infrastruktur (Beamer, Bestuhlung, ggf. Praxisfläche) zur Verfügung. Die Einhaltung der behördlichen Anforderungen an den Schulungsort obliegt dem Auftraggeber in Absprache mit dem Veranstalter.

8. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen.

9. Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Lehrgangs, zur Ausstellung der Zertifikate und zur Meldung an die zuständigen Aufsichtsbehörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

10. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.